VOB

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VOB bedeutet : Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist in die Bereiche A, B und C aufgeteilt. Die VOB ist verbindliche Grundlage für alle öffentlichen Bauaufträge in Deutschland. Sie ist Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen. Die VOB ist das allseits akzeptierte Vergabeinstrument, weil sie für faire Vergabeverfahren sorgt und einen gesunden Preiswettbewerb fördert und somit Chancengleichheit und Transparenz schafft. In Teil A ist die Auftragsvergabe geregelt, in Teil B die vertraglichen Bedingungen für den Bauvertrag und in Teil C die techn. Bestimmungen. Die VOB kann als "Allgemeine Geschäftsbedingung" verstanden werden, wenn diese beiderseitig angenommen wird. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

   * http://www.bauarchiv.de/NEWS_web/Bauordnung/VOB/VOB_Startseite.htm
   * http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vobstart.htm
   * uvm

Eine der wichtigsten Regelungen der VOB betrifft die Gewährleistung. Sie beträgt lt. VOB 4 Jahre (Stand 2003. In älteren Büchern findet man häufig noch die inzwischen falsche Angabe 2 Jahre). Gewährleistung nach VOB muss vereinbart werden, da sonst die Gewährleistung nach BGB greift, die 5 Jahre beträgt.