Grundlagen für die Ausführung von Dachdeckerarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt.
 
Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt.
  
* Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten.
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* Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil, stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten.
 
* Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können.
 
* Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können.
 
* Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken.
 
* Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken.
* Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.
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* Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören, und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.
  
  

Version vom 28. November 2008, 12:58 Uhr

Grundlagen des Unterrichtes an der Dachdeckerberufsschule in Eslohe und der Zwischen- und Gesellprüfung sind eine Reihe von Regeln, Verordnungen und Gesetzeswerken, die von den unterschiedlichsten Institutionen herausgegeben werden.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das BGB ist das wichtigste zivilrechtliche Gesetz. Seine Bestimmungen gelten immer dann, wenn keine Spezialvorschriften (z.B. im Handelsrecht) bestehen. Das BGB ist in fünf Bücher aufgeteilt.

  • Im Ersten Buch, dem Allgemeinen Teil, stehen Bestimmungen über Personen, Sachen, Rechte, Fristen, Verjährung, Willenserklärungen und andere Grundbegriffe des Zivilrechts, die in unterschiedlichen Rechtsbereichen einheitlich gelten.
  • Das Zweite Buch regelt das Schuldrecht, also das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger und die verschiedenen Verträge und anderen Gründe, aus denen Schuldverhältnisse entstehen können.
  • Das Dritte Buch handelt vom Sachenrecht, regelt also den Besitz, das Eigentum und seine Übertragung, Pfandrechte, den Nießbrauch, Hypotheken und andere Rechte an Grundstücken.
  • Im Vierten Buch ist das Familienrecht zu finden, zu dem auch Vormundschaft und Betreuung gehören, und das Fünfte Buch enthält das Erbrecht.


(Quelle: http://www.rechtliches.de/Gesetze_40.html)

Regelwerke des Dachdeckerhandwerks

Regelwerksteile

Das Regelwerk des Dachdeckerhandwerks umfasst die Vorschriften, die bei der Ausführung von Arbeiten im Dachdeckerhandwerk zu befolgen sind. Sie dokumentieren die Regeln der Technik und garantieren eine nach dem jeweils geltenden Kenntnisstand technisch einwandfreie Leistung. Die Fachregeln gelten für den Normalfall.

Aus folgenden Teilen besteht das Regelwerk

  * Grundregel
  * Fachregeln Dachdeckung
    - Schiefer
    - Dachziegel und Dachsteine
    - Faserzement-Dachplatten
    - Faserzement-Wellplatten
    - Bitumenschindeln
    - Bitumenwellplatten
    - Holzschindeln
    - Reet
   * Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen
    - Richtlinie Bitumendickbeschichtung
   * Fachregeln Außenwandbekleidung
    - Schiefer
    - Faserzement-Platten
    - Faserzement-Wellplatten
    - Holzschindeln
    - Ton und Beton
   * Fachregeln Metallarbeiten
    - Richtlinie Blei im Bauwesen
   * Hinweise
    - Hinterlüftete Außenwandbekleidung
    - Holz und Holzwerkstoffe
    - Entwurf Hinweise zur Bemessung von Entwässerungen
    - Lastenermittlung
   * Merkblätter
    - Merkblatt Einbauteile bei Dachdeckungen
    - Wärmeschutz bei Dach und Wand
    - Unterdächer Unterdeckung Unterdach
    - Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand
    - Solartechnik für Dach und Wand
   * Produktdatenblätter für z.B.
    - Schiefer
    - Dachziegel
    - Dachsteine
    - usw

Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft

Die Bauberufsgenosschenschaften

   * erlassen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
   * sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Ausführliche Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB

VOB bedeutet : Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie unterteilt sich in die Bereiche A, B und C. Die VOB - ist die verbindliche Grundlage für alle öffentlichen Bauaufträge in Deutschland. Sie ist Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen. Die VOB ist das allseits akzeptierte Vergabeinstrument weil sie für faire Vergabeverfahren sorgt und einen gesunden Preiswettbewerb fördert und somit Chancengleichheit und Transparenz schafft. In Teil A ist die Auftragsvergabe geregelt, in Teil B die vertraglichen Bedingungen für den Bauvertrag und C die techn. Bestimmungen. Sie kann als "Allgemeine Geschäftsbedingung" verstanden werden, wenn diese beiderseits angenommen wird. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

   * http://www.bauarchiv.de/NEWS_web/Bauordnung/VOB/VOB_Startseite.htm
   * http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vobstart.htm
   * uvm

Die zunächst wichtigste Regelung betrifft die Gewährleistung. Sie beträgt lt. VOB 4 Jahre (Stand 2003. In älteren Büchern findet man häufig noch die Angabe 2 Jahre). Dies muss vereinbart werden, da sonst die Gewährleistung nach BGB greift, die 5 Jahre beträgt.