Fußgebinde
Da die deutschen Deckungen in Schiefer und FZ mit Gebindesteigung eingedeckt werden, entstehen an der Traufe Fußgebinde.
Die (Schiefer-)Steine des Fußgebindes heißen
- Anfangsfußstein
- großer, mittlerer und kleiner Fußstein
- Gebindestein
- Endfußstein
Für Deckungen mit FZ-Platten entsprechend Gebindeplatte, Fußplatte usw
Gebindestein/Gebindeplatte
Dem Gebindestein bzw. der Gebindeplatte kommt dabei eine besondere Rolle zu. Er ist
- erster Stein eines Deckgebindes
- letzter Stein eines Fußgebindes
- erster Stein des nächsten Fußgebindes
Daraus ergibt sich seine besondere Form und ....
... und die im folgendenden Bild gezeigten Bezeichnung der Linien des Steins bzw. der Platte:
Der abgebildete Stein ist ein linker Gebindestein. Entscheidend für die Bezeichnung des Steins ist die Deckrichtung des Fußgebindes. Es gilt also:
Deckrichtung der Fläche | Deckstein | Deckrichtung des Gegengebindes | Gebindestein |
links | links | rechts | rechts |
rechts | rechts | links | links |
Die Länge der Fußgebinde ergibt sich aus der Mindestgebindesteigung. In der Praxis wird ein Dach häufig mit der maximalen Fußgebindelänge eingedeckt. Ungeübte sollten sich jedoch vorher durch Auslegen oder zeichnerisch die Fußlänge ermitteln.
Für die Bogenschnittschablone haben wir das Verfahren zur Ermittlung der praxisgerechten Fußlänge erarbeitet, das sich bewährt hat. Da die Plattengröße dieser Deckung im allgemeinen 30/30 cm beträgt, muß man sich hier nur 4 Fußlängen merken und ist auf alle Eventualitäten vorbeitet. Die Fußlänge für die Schuppendeckung kann man entsprechend ermitteln. Da hier viele verschiedene Decksteingrößen möglich sind, ist eine Erstellung einer Tabelle mit Fußlängen nicht sinnvoll. Man legt einfach einige Platten so wie für die praxisgerechte Fußlänge für die Bogenschnittdeckung gezeigt aus und ermittelt die Fußlänge vor Ort.