Fußgebinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Da die deutschen Deckungen in Schiefer und FZ mit [[Gebindesteigung]] eingedeckt werden, entstehen Fußgebinde.  
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Da die deutschen Deckungen in Schiefer und FZ mit [[Gebindesteigung]] eingedeckt werden, entstehen an der [[Traufe]] Fußgebinde.  
 
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Die (Schiefer-)Steine des Fußgebindes heißen
 
Die (Schiefer-)Steine des Fußgebindes heißen
 
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*großer, mittlerer und kleiner Fußstein
 
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*Endfußstein
 
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Für Deckungen mit FZ-Platten entsprechend Gebindeplatte, Fußplatte usw
 
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===Gebindestein/Gebindeplatte===
 
Dem '''Gebindestein''' bzw. der '''Gebindeplatte''' kommt dabei eine besondere Rolle zu. Er ist
 
Dem '''Gebindestein''' bzw. der '''Gebindeplatte''' kommt dabei eine besondere Rolle zu. Er ist
  
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Der abgebildete Stein ist ein linker Gebindestein. Entscheidend für die Bezeichnung des Steins ist die Deckrichtung des Fußgebindes. Es gilt also:
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Die Länge der [[Fußeinteilung|Fußgebinde]] ergibt sich aus der Mindestgebindesteigung und der Größe der Steine/Platten. In der Praxis wird ein Dach  häufig mit der maximalen Fußgebindelänge eingedeckt. Ungeübte sollten sich jedoch vorher durch Auslegen oder zeichnerisch die Fußlänge ermitteln.  
  
Für die [[Deutsche Deckung (Bogenschnittdeckung)|Bogenschnittschablone]] haben wir das Verfahren zur Ermittlung der [[praxisgerechte Fußlänge|praxisgerechten Fußlänge]] erarbeitet, das sich bewährt hat. Da die Plattengröße dieser Deckung im allgemeinen 30/30 cm beträgt, muß man sich hier nur 4 Fußlängen merken und ist auf alle Eventualitäten vorbeitet. Die Fußlänge für die Schuppendeckung kann man entsprechend ermitteln. Da hier viele verschiedene Decksteingrößen möglich sind, ist eine Erstellung einer Tabelle mit Fußlängen nicht sinnvoll. Man legt einfach einige Platten so wie für die [[praxisgerechte Fußlänge]] für die Bogenschnittdeckung gezeigt aus und ermittelt die Fußlänge vor Ort.
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Für die [[Deutsche Deckung (Bogenschnittdeckung)|Bogenschnittschablone]] haben wir das Verfahren zur Ermittlung der [[praxisgerechte Fußlänge|praxisgerechten Fußlänge]] erarbeitet, das sich bewährt hat. Da die Plattengröße dieser Deckung im allgemeinen 30/30 cm beträgt, muß man sich hier nur 4 Fußlängen merken und ist auf alle Eventualitäten vorbeitet.  
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Ein erfahrener Schieferdecker benötigt bei der [[altdeutsche Deckung|altdeutschen Deckung]] keine Fußeinteilung und schnürt die Dachfläche mit der [[Mindestgebindesteigung]] ab. Dabei verkürzt er gegen Ende der Traufe die Fußlänge und gleicht die Fußlängen aus, damit kein ungewähnlich auffällig kurzes letztes Fußgebinde entsteht. Dadurch entsteht eine geringfügig geringere Gebindehöhe. Dies ist jedoch keine Materialverschwendung, da in diesen Gebinde Steine geringerer Steinhöhe einsetzen werden können. Für den unerfahrenen Schieferdecker haben wir ein Verfahren zur [[Fußeinteilung#Altdeutsche_Deckung|grafischen und rechnerischen Fußeinteilung]] bei der altdeutschen Deckung erstellt.
  
 
==weiterführende Links==
 
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* [[Mindestgebindesteigung]]
 
* [[Mindestgebindesteigung]]
 
* [[maximale Gebindesteigung]]
 
* [[maximale Gebindesteigung]]
 
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* [[Form des Gebindesteins|Herleitung der Form des Gebindesteins]]
 
   
 
   
 
[[Category:Schiefer]]
 
[[Category:Schiefer]]
 
[[Category:FZ]]
 
[[Category:FZ]]

Aktuelle Version vom 1. November 2021, 20:24 Uhr

Einleitung

Da die deutschen Deckungen in Schiefer und FZ mit Gebindesteigung eingedeckt werden, entstehen an der Traufe Fußgebinde.

Fußgebinde in Schiefer

Die (Schiefer-)Steine des Fußgebindes heißen

  • Anfangsfußstein
  • großer, mittlerer und kleiner Fußstein
  • Gebindestein
  • Endfußstein

Für Deckungen mit FZ-Platten entsprechend Gebindeplatte, Fußplatte usw

Gebindestein/Gebindeplatte

Dem Gebindestein bzw. der Gebindeplatte kommt dabei eine besondere Rolle zu. Er ist

  • auf ihm beginnt ein Deckgebinde (erster Stein eines Deckgebindes)
  • unter ihm endet ein Fußgebinde (letzter Stein eines Fußgebindes)
  • auf ihm beginnt ein Fußgebinde (erster Stein des nächsten Fußgebindes)


Daraus ergibt sich seine besondere Form und ....

Gebindestein
Gebindeplatte

... und die im folgendenden Bild gezeigten Bezeichnung der Linien des Steins bzw. der Platte:

Gebstein m bez.png

Der abgebildete Stein ist ein linker Gebindestein. Entscheidend für die Bezeichnung des Steins ist die Deckrichtung des Fußgebindes. Es gilt also:

Deckrichtung der Fläche Deckstein Deckrichtung des Gegengebindes Gebindestein
links links rechts rechts
rechts rechts links links

Fußgebinde

Die Länge der Fußgebinde ergibt sich aus der Mindestgebindesteigung und der Größe der Steine/Platten. In der Praxis wird ein Dach häufig mit der maximalen Fußgebindelänge eingedeckt. Ungeübte sollten sich jedoch vorher durch Auslegen oder zeichnerisch die Fußlänge ermitteln.

Für die Bogenschnittschablone haben wir das Verfahren zur Ermittlung der praxisgerechten Fußlänge erarbeitet, das sich bewährt hat. Da die Plattengröße dieser Deckung im allgemeinen 30/30 cm beträgt, muß man sich hier nur 4 Fußlängen merken und ist auf alle Eventualitäten vorbeitet.

Die Fußlänge für die Schuppendeckung kann man entsprechend ermitteln. Da hier viele verschiedene Decksteingrößen möglich sind, ist eine Erstellung einer Tabelle mit Fußlängen nicht sinnvoll. Man legt einfach einige Platten so wie für die praxisgerechte Fußlänge für die Bogenschnittdeckung gezeigt aus und ermittelt die Fußlänge vor Ort.

Ein erfahrener Schieferdecker benötigt bei der altdeutschen Deckung keine Fußeinteilung und schnürt die Dachfläche mit der Mindestgebindesteigung ab. Dabei verkürzt er gegen Ende der Traufe die Fußlänge und gleicht die Fußlängen aus, damit kein ungewähnlich auffällig kurzes letztes Fußgebinde entsteht. Dadurch entsteht eine geringfügig geringere Gebindehöhe. Dies ist jedoch keine Materialverschwendung, da in diesen Gebinde Steine geringerer Steinhöhe einsetzen werden können. Für den unerfahrenen Schieferdecker haben wir ein Verfahren zur grafischen und rechnerischen Fußeinteilung bei der altdeutschen Deckung erstellt.

weiterführende Links