Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Bundestag, dessen Sitzungen vorwiegend im Reichstaggebäude in Berlin stattfinden, wird nach folgenden fünf '''Wahlrechtsgrundsätzen''' gewählt.  
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'''unmittelbare Wahl:''' Es werden keine Wahlmänner eingeschaltet.  
 
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Die Durchführung der Bundestagswahlen wird im Grundgesetz und im Bundeswahlgesetz geregelt. Sie werden nach dem sog. "Mischwahlsystem" durchgeführt, das aus zwei unterschiedlichen Arten des Wahlrechts besteht. Dem Mehrheitswahlrecht und dem Verhältniswahlrecht. Dementsprechend verfügt jeder Wähler bei Bundestagswahlen über zwei Stimmen:
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Die Durchführung der Bundestagswahlen wird im Grundgesetz und im Bundeswahlgesetz geregelt. Sie werden nach dem sog. "Mischwahlsystem" durchgeführt, das aus zwei unterschiedlichen Arten des Wahlrechts besteht: Dem Mehrheitswahlrecht und dem Verhältniswahlrecht. Dementsprechend verfügt jeder Wähler bei Bundestagswahlen über zwei Stimmen:
  
Das Mehrheitswahlrecht und die Erststimme: Das Bundesgebiet wird bei Bundestagswahlen in Wahlkreise aufgeteilt. In diesen Wahlkreisen kandidieren Kandidtaten der Parteien. Mit der Erststimme wird der Kandidat aus einem Wahlkreis gewählt. Der Kandidat der die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein. Die Stimmen für die unterlegenen Kandidaten spilen keine Rolle mehr. Die Hälfte aller Bundestagsabgeordnete werden so gewählt. Wer seinen Wahlkreis gewinnt, hat in jedem Fall das Recht, in den Bundestag einzuziehen, auch wenn seine Partei an der 5% Hürde scheitert. Das nennmt man ein "Direktmandat".
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Das Mehrheitswahlrecht und die Erststimme: Das Bundesgebiet wird bei Bundestagswahlen in Wahlkreise aufgeteilt. In diesen Wahlkreisen kandidieren Kandidtaten der Parteien. Mit der Erststimme wird der Kandidat aus einem Wahlkreis gewählt. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein. Die Stimmen für die unterlegenen Kandidaten spielen keine Rolle mehr. Die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten werden so gewählt. Wer seinen Wahlkreis gewinnt, hat in jedem Fall das Recht, in den Bundestag einzuziehen, auch wenn seine Partei an der 5%-Hürde scheitert. Das nennmt man ein "Direktmandat".
  
 
[[Bild:Bundestag.jpg|framed|left|Das Reichstagsgebäude: Sitz des Bundestages. Photo: Chr. Kütemann]]  
 
[[Bild:Bundestag.jpg|framed|left|Das Reichstagsgebäude: Sitz des Bundestages. Photo: Chr. Kütemann]]  
  
Das Verhältniswahlrecht und die Zweitstimme: Durch die Zweitstimme wird festgelegt, wieviele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken darf. Wer diese Politiker sind, legen die Parteien auf sogenannten "Landeslisten" fest. Hier werden, entsprechend dem System des Verhältniswahlrechts, alle Stimmenanteile berücksichtigt. Allerdings muss eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten, um Abgeordnete über die Zweitstimme in den Bundestag schicken zu dürfen.
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Das Verhältniswahlrecht und die Zweitstimme: Durch die Zweitstimme wird festgelegt, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken darf. Wer diese Politiker sind, legen die Parteien auf sogenannten "Landeslisten" fest. Hier werden, entsprechend dem System des Verhältniswahlrechts, alle Stimmenanteile berücksichtigt. Allerdings muss eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten, um Abgeordnete über die Zweitstimme in den Bundestag schicken zu dürfen.
  
  
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So sitzen z.B. im aktuellen Bundestag  zwei  Abgeordnete  der  PDS,  obgleich die  Partei  an der  5% Hürde  gescheitert  ist.
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So sitzen z.B. im aktuellen Bundestag  zwei  Abgeordnete  der  PDS,  obgleich die  Partei  an der  5%-Hürde  gescheitert  ist.
 
 
  
 
===Wie entstehen Überhangmandate?===
 
===Wie entstehen Überhangmandate?===

Aktuelle Version vom 28. November 2008, 14:14 Uhr

Wahlen zum Bundestag

Der Bundestag, dessen Sitzungen vorwiegend im Reichstagsgebäude in Berlin stattfinden, wird nach folgenden fünf Wahlrechtsgrundsätzen gewählt.

freie Wahl: Es herrscht kein Wahlzwang.

allgemeine Wahl: Jeder Deutsche ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres wahlberechtigt. (Ausnahme: Entmündigung oder gerichtliche Aberkennung des Wahlrechts)

gleiche Wahl: Jede Stimme zählt gleich viel.

geheime Wahl: Die Stimmabgabe findet in Wahlkabinen statt, so dass niemand erfährt, was man gewählt hat.

unmittelbare Wahl: Es werden keine Wahlmänner eingeschaltet.

Die Durchführung der Bundestagswahlen wird im Grundgesetz und im Bundeswahlgesetz geregelt. Sie werden nach dem sog. "Mischwahlsystem" durchgeführt, das aus zwei unterschiedlichen Arten des Wahlrechts besteht: Dem Mehrheitswahlrecht und dem Verhältniswahlrecht. Dementsprechend verfügt jeder Wähler bei Bundestagswahlen über zwei Stimmen:

Das Mehrheitswahlrecht und die Erststimme: Das Bundesgebiet wird bei Bundestagswahlen in Wahlkreise aufgeteilt. In diesen Wahlkreisen kandidieren Kandidtaten der Parteien. Mit der Erststimme wird der Kandidat aus einem Wahlkreis gewählt. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein. Die Stimmen für die unterlegenen Kandidaten spielen keine Rolle mehr. Die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten werden so gewählt. Wer seinen Wahlkreis gewinnt, hat in jedem Fall das Recht, in den Bundestag einzuziehen, auch wenn seine Partei an der 5%-Hürde scheitert. Das nennmt man ein "Direktmandat".

Das Reichstagsgebäude: Sitz des Bundestages. Photo: Chr. Kütemann

Das Verhältniswahlrecht und die Zweitstimme: Durch die Zweitstimme wird festgelegt, wie viele Abgeordnete eine Partei in den Bundestag schicken darf. Wer diese Politiker sind, legen die Parteien auf sogenannten "Landeslisten" fest. Hier werden, entsprechend dem System des Verhältniswahlrechts, alle Stimmenanteile berücksichtigt. Allerdings muss eine Partei mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten, um Abgeordnete über die Zweitstimme in den Bundestag schicken zu dürfen.




Partei A erhält 40% der Zweitstimmen. Also darf sie 40% der Abgeordneten stellen.

Partei B erhält 20% der Zweitstimmen. Sie darf 20% der Abgeordneten stellen.

Partei C erhält 4% der Zweitstimmen. Sie darf keine Abegeordnete entsenden, es sei denn, einer ihrer Kandidaten hat seinen Wahlkreis gewonnen und so ein Direktmandat erworben.


So sitzen z.B. im aktuellen Bundestag zwei Abgeordnete der PDS, obgleich die Partei an der 5%-Hürde gescheitert ist.

Wie entstehen Überhangmandate?

Sollte eine Partei mehr Direktmandate gewinnen, als ihr nach % Zweitstimme Sitze im Bundestag zustehen, entstehen "Überhangmandate". Das heißt der Bundestag wird vergrößert, da der Politiker, der seinen Wahlreis gewonnen hat, auf jeden Fall in den Bundestag einzieht.


Bsp.: Modellrechnung für einen Bundestag mit 100 Sitzen


Zweitstimmen in %:

Partei A erhält 40% Zweitstimmen und gewinnt 48 Wahlkreise

Partei B erhält 35% Zweitstimmen und gewinnt 2 Wahlkreise

Partei C erhält 25% Zweitstimmen und gewinnt keinen Wahlkreis


Nach dem Zweitstimmenergebnis sähe die Zusammensetzung des Bundestage so aus:

Partei A: 40 Sitze

Partei B: 35 Sitze

Partei C: 25 Sitze


Da Partei A aber 48 Wahlkreise gewonnen hat, dürfen diese 48 Politiker in den Bundestag. Es entstehen 8 Überhangmandate. Der Bundestag vergrößert sich auf 108 Sitze.


Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages

  1. Wahl des Bundeskanzlers
  2. "Budgetrecht". Der Bundestag muss die Staatsausgaben genehmigen. Er führt sozusagen die "Haushaltskasse" der Nation.
  3. Kontrolle der Bundesregierung. Hierzu kann der Bundestag in kleinen und großen Anfragen die Regierung zu Stellungnahmen im Parlament auffordern. Kleine Anfragen können schriftlich beantwortet werden, große Anfragen müssen durch einen Vertreter der Regierung persönlich im Parlament beantwortet werden.
  4. Hauptaufgabe des Bundestages ist die Gesetzgebung, das bedeutet, dass er der legislativen (gesetzgebenden) Gewalt zuzuordnen ist.

Der Bundestag und der Bundeskanzler (Vertrauensfrage und konstruktives Misstrauensvotum)

Der Bundestag wählt den Bundeskanzler nicht nur, er kann ihn auch um sein Amt bringen. Dazu gibt es nach dem Grundgesetz zwei Möglichkeiten:


Die Vertrauensfrage: Der Bundeskanzler selbst kann im Bundestag die "Vertrauensfrage" stellen. So wird deutlich, ob er noch über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Sollte die Vertrauensfrage durch den Bundestag positiv beantwortet werden, so kann der Kanzler vorerst in Ruhe weiterarbeiten, da man davon ausgehen kann, dass das Parlament die Politik des Kanzlers noch mit einer ausreichenden Mehrheit trägt. Spricht der Bundestag dem Kanzler jedoch das Misstrauen aus, so ist mit dem Rücktritt des Kanzlers zu rechnen.


Das konstruktive Misstrauensvotum: Die Opposition (Parteien, die nicht an der Regierung beteiligt sind) erhält die Möglichkeit, durch eine Abstimmung im Bundestag den Bundeskanzler mit der Mehrheit der Stimmen abzuwählen, wenn gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt wird.

Die Arbeit im Bundestag

Die Arbeit im Bundestag wird auf zwei Ebenen geleistet. Zum einen durch Rededuelle im Parlament (auch Plenum gennant). Hier wird den Parteien ermöglicht ihre Meinung zu bestimmten Thema zu veröffentlichen und somit den Wählern bekannt zu machen. Die Entscheidungen im Bundestag werden aber nur selten durch solche Rededuelle beeinflusst. Sie fallen meist in Ausschusssitzungen. In den einzelnen Ausschüssen (z.B. Verkehrsausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Innenausschuss, Justizausschuss) sind die Parteien entsprechend ihrer Stärke im Parlament vertreten. Hier wird die entscheidende Vorarbeit für Gesetze geleistet.


Politische Fachausdrücke

Hier noch einige politische Fachausdrücke und deren Bedeutung:


Koalition (Zusammenschluss von mindestens 2 Parteien zur Regierung)

Opposition (Alle, nicht an der Regierung beteiligten Parteien)

Fraktion (Zusammenschluss aller Politiker einer Partei im Bundestag)

Legislaturperiode (Zeitraum zwischen zwei Wahlen)

Gesetzesinitiative (Initiative zum Einbringen eines Gesetzes)

Kabinett (Der Bundeskanzler und die Bundesminister)


Hier gehts zur Homepage des Bundestages: http://www.bundestag.de


Bedeutung der Parteienkürzel:

SPD: Sozialdemokratische Partei Deutschland

CDU: Christlich demokratische Union

CSU: Christlich soziale Union

FDP: Freie demokratische Partei

PDS: Partei des demokratischen Sozialismus