Brüstungshöhe: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2020, 13:07 Uhr
Die Brüstungshöhe bezeichnet den Abstand zwischen der Oberkante des feststehenden Fensterrahmens und der Oberkante des fertigen Fußbodens. Sie soll gewährleisten, dass
* Sichtverbindung nach außen und * keine Absturzgefahr
besteht. Genaue Einzelheiten sind in der Arbeitsstättenverordnung oder der Landesbauordnung geregelt. In der LBO für Nordrhein Westfalen wird im Bereich der privat genutzten Gebäude z. B. eine Brüstungshöhe von mindestens 90 cm gefordert. Ab einer Absturzhöhe von 12 m erhöht sich dieses Maß auf 1,10 m.