Bemaßte Zeichnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. September 2008, 07:51 Uhr
Maßstab
Eine bemaßte Zeichnung, wie die nebenstehende, hat zwei Aufgaben. Zum einen soll sie den Raum oder das Haus, das dargestellt wird, visualisieren, so dass man es sich leichter vorstellen kann. Anderseits soll es über die Ausmaße des Hauses, die man einem reinen Bild nicht entnehmen kann informieren. Die in der Zeichnung angegebenen Maß, sind immer die wirklichen Maße. Die (Bau-)Zeichnung ist im Normalfall kleiner als die Wirklichkeit. Das erkennt man zum Beispiel an der Maßstabsangabe, die zu jeder Zeichnung dazugehört. Sie lautet in etwa 1:2, 1:10, 1:50 oder 1:100. Ist die Zeichnung eine Vergrößerung der Wirklichkeit so lautet die Maßstabsangabe in etwa 2:1 oder 5:1. Ist als die erste Zahl, also die vor dem ':', größer, so ist es einer Vergrößerung. Verkleinerungen erkennt man daran, dass die zweite Zahl, also die nach dem ':', größer ist.
Wird also eine Zeichnung im Maßstab 1:n angefertigt, so ist das eine Verkleinerung und es gilt:
wirkliche Länge = Zeichnungslänge * n Zeichnungslänge = wirkliche Länge : n
Die Zahl n wird als Verhältniszahl bezeichnet.
Eine in einer Zeichnung im Maßstab 1:200 mit 8.60 m bemaßte Traufe müßte also 4.3 cm lang gezeichnet werden, denn
8.60 m : 200 = 0.043 m = 4.3 cm