Asbest

Aus Dachdeckerwiki
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Der "Palast der Republik" in Berlin soll abgerissen werden. Im Frühjahr 2003 waren die Vorbereitungsarbeiten dazu abgeschlossen. Alle Einrichtungsgegenstände, alle Wandverkleidungen, Zwischenwände und alle Fußböden sind aufwendig entfernt worden. Die goldfarbene Fassade des ehemaligen Vorzeigebaus der DDR wurde mit Bauschaum luftdicht abgedichtet, um während der Arbeiten mit Vakuumpumpen einen leichten Unterdruck zu erzeugen. Warum betrieb man einen solchen Aufwand an einem Gebäude, dass abgerissen werden soll?? Die Antwort lautet kurz: ASBEST!

Das Gebäude war auf circa 175000 m² Stahloberfläche seines Tragwerks mit 750 t Purasbest, vermischt mit 4000 t Bindemittel als Spritzasbest kontaminiert (verseucht). Diese in Europa einzigartige Menge musste vollständig entfernt werden, damit niemand bei dem späteren Abbruch Gesundheitsgefahren ausgesetzt wird.

Auch der Abriss des Gelsenkirchener Parkstadions, erbaut anlässlich der WM 1974, wurde gestoppt, da sich im inneresten des "Schalker Tempels" Asbest befunden hat.


Informationen darüber, warum Asbest so gefährlicht ist, finden sich in diesem Kapitel.


Fragen zum Bereich Asbest finden sich im Prüfungsbuch im Kapitel "Technik, Produktion, Umwelt"

Was ist Asbest?

Asbest ist ein faserartiges Mineral, das zumeist im Tagebau abgebaut wurde. Wegen seiner außerordentlichen Eigenschaften ist es in der Vergangenheit nahezu überall eingesetzt worden. Asbest brennt nicht, schmilzt erst bei über 1000° Celsius, ist nahezu unempfindlich gegen viele Laugen und Säuren und leitet Wärme und Schall sehr schlecht.

Wo kommt Asbest vor?

Aufgrund der oben beschriebenen Eigenschaften wurde es vielfach zur Isolierung von Rohren, Heizungen und Elektrogeräten eingesetzt. Wir finden es als Asbestpappe, in Filtern und Dichtungsrinnen, in Kupplungs- und Bremsbelägen. Als Asbestzement (Purasbest wird zusammen mit Bindemitteln in Zement eingebracht) kommt es auch heute noch in vielen Gebäuden oder als Fassadenverkleidung vor. Hier und als Kaminverkleidung begegnet es dem Dachdecker am häufigsten. Heute ist die Verwendung von Asbest in der Bundesrepublik sehr stark eingeschränkt und der Dachdecker begegnet bei Neubauten allenfalls noch seinem Nachfolgeprodukt, der Faserzementplatte. Dennoch wird es wohl noch Jahre dauern, bis bei Abbruch oder Sanierungsarbeiten keine Gefährdungen mehr von Asbest ausgehen.

Wieso ist Asbest so gefährlich?

Asbestprodukte spalten bei Verwitterung Fasern ab, die staubfein sind und eingeatmet werden können. Gleiches kann geschehen, wenn Asbestprodukte bearbeitet werden. Die eingeatmeten Fasern sind so klein, dass sie in einzelne Zellen des Körpers eindringen und damit schwere Erkrankungen verursachen können.

Welche Krankheiten können durch Asbest ausgelöst werden?

Personen, die mit Asbestfasern in Kontakt kamen, haben nach circa 10 Jahren ein ansteigendes Risiko an Asbestose zu erkranken. Asbestose ist eine Lungenkranheit, die das Lungengewebe verhärten lässt. Durch diese narbigen Verdickungen wird das Atmen auf Dauer beeinträchtigt und die Gefahr einer Lugenentzündung erhöht sich deutlich. Ein Symptom ist kurzer, angestrengter Atem. Die Asbestose wird als Berufskrankheit anerkannt. Wenn Fasern eingeatmet werden, die länger als 5 und dünner als 1 Mikrometer sind, können sie nach 10 bis 30 Jahren Krebs (Lungenkrebs, Brustfellkrebs) verursachen. Ein Raucher hat hierbei eine etwa 10 mal größeres Krebsrisiko. Da bei beginnendem Lungenkrebs eine zuverlässige Früherkennung nahezu unmöglich ist, werden ehemalige Asbestarbeiter und Arbeitnehmer in der Asbestsanierungsbranche besonders konsequent betriebsärztlich überwacht.

Wird der Umgang mit Asbest geregelt?

Ja. Im Dachdeckerhandwerk regelt die TRGS 519 (Technische Regeln für den Umgang mit Gefahrenstoffen) den Umgang mit Asbest. Die wichtigsten Inhalte der TRGS 519 werden im Kapitel "Sicherheitstechnische Maßnahmen" dargestellt.

Die wichtigsten Bestimmungen der TRGS 519

(Technische Regel für den Umgang mit Gefahrenstoffen)

  • Die TRGS gilt für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrenstoffen bei Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, sowie bei der Abfallentsorgung
  • Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei denen schwach gebundene Asbestprodukte vorkommen, dürfen nur von Firmen durchgeführt werden, die für diese Arbeit zugelassen sind.
  • Asbestarbeiten sind meldepflichtig (meist beim Amt für Arbeitsschutz)
  • Asbestarbeiten dürfen nur von "sachkundigen Personen" durchgeführt werden. Den Sachkundenachweis kann man in einem Kurs erlangen.
  • Arbeitsbereiche sind mit dem Warnschild "Zutritt verboten" und dem Zusatz "Asbestfasern" zu sichern. (Siehe oben links).
  • Asbesthaltige Stoffe sind in gekennzeichneten Behältern zu lagern und zu transportieren.
  • Der Arbeitgeber muss persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. (z.B. Atemschutz und Einwegschutzanzug)
  • Jugendliche dürfen keine Arbeiten ausführen, bei denen sie Asbestfasern ausgesetzt sind. Auch nicht zu Ausbildungszwecken.
  • Eine leistungsabhängige Entlohnung ist unzulässig.