Absturzsicherung

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Einleitung

Absturzsicherungen sind immer dann erforderlich, wenn die Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen mehr als 2.00 m beträgt. Bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern ist erst ab 3.00 m Absturzhöhe eine Absturzsicherung erforderlich. Bei Dachflächen bis 20° kann sogar auf eine Absturzsicherung verzichtet werden, wenn der Randbereich von 2.00 m des Daches nicht betreten wird und eine feste Absperrung angebracht ist.

Bei Arbeitsflächen über Wasser oder Stoffen, in denen man versinken kann, ist immer eine Absturzsicherung unabhängig von der Höhe erforderlich.

Sind Absturzsicherungen, Absperrungen oder Auffangeinrichtungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich, können die Mitarbeiter auch durch einen Anseilschutz gesichert werden.

Seitenschutz

[Bild]

Ein Seitenschutz besteht aus einem Geländer-, einem Zwischenholm und ggfls aus einem Bordbrett. Bordbretter müssen eine Mindestdicke von 3 cm haben.

Arbeitsgerüst

Arbeitsgerüste bzw. Baugerüste sind temporäre Konstruktionen. Sie dienen dazu, höher gelegene Arbeitsplätze auf einer Baustelle, an einem Gebäude oder auch an einer Industrieanlage zu schaffen. Zudem sorgen sie dafür, dass die Arbeitsbereiche sicher erreichbar sind.

Fanggerüst

Der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante und Gerüstbelag darf nicht mehr als 2.00 m betragen. Die Belagbreite richtet sich nach der möglichen Absturzhöhe.

Absturzhöhe bis 2.00 m bis 3.00 m
Belagbreite 90 cm 130 cm

Ein Arbeitsgerüst kann auch als Fanggerüst dienen, wenn die entsprechenden Anforderungen durch die oberste Etage des Arbeitsgerüstes erfüllt sind.

Dachfanggerüste

Wenn aus arbeitstechnischen Gründen bei Dacharbeiten kein Seitenschutz verwendet werden kann, müssen stattdessen Dachfanggerüste angebracht werden, die ein Auffangen abstürzender Personen gewährleisten. Dieses gilt für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern mit mehr als 22,5° bis 60° Neigung, wenn die Absturzhöhe ab Absturzkante (Traufe) mehr als 2,00 m beträgt Nummer 1.

Der max. Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag darf 1,50 m nicht überschreiten; Mindestbelagbreite 0,60 m.

Quelle

Anseilschutz

Anseilschutz darf bei Arbeiten geringen Umfangs verwendet werden, wenn geeignete Anschlag­einrichtungen vorhanden sind. Dabei hat der Vorgesetzte die Anschlag­einrichtungen festzulegen und dafür zu sorgen, dass der Anseilschutz benutzt wird.

Quelle. Hier finden Sie auch weitere Handlungsanweisungen für den Gebrauch des Anseilschutzes.

Dachschutzwände

Umfangreiche Anleitungen zum Gebrauch von Dachschutzwänden finden Sie hier

Schutznetze

Bauschutznetze werden als Personen Auffangnetze oder als Seitenschutznetze eingesetzt. Ein Fangnetz schützt nicht nur den Dachdecker vor dem Absturz aus großer Höhe, sondern auch die Passanten, die sich unter dem Dach bewegen. Dachziegel oder Werkzeug, die aus großen Höhen auf die Erde fallen, sind schließlich gefährliche Geschoße, die sogar Menschen töten können.

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Fallnetzen. Es kann entweder vertikal montiert werden, dann spricht man von einem Seitenschutz. Bei einer horizontalen Montage spricht man hingegen von einem Auffangnetz.