Praxisgerechte Fußlänge

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Hintergrund

Die Mindestgebindesteigung, die die tatsächlich gewählte Gebindesteigung nicht unterschreiten darf, richtet sich nach der Dachneigung und ist für Schiefer und Faserzement gleich. Bei der altdeutschen Deckung mit Schiefer ermittelt man die Mindestgebindesteigung und teilt die Traufe in gleich lange Fußgebinde auf. Der Maßausgleich erfolgt über Auswahl von schmalen und breiten Decksteinen über den Fußgebinden.

Bei der Bogenschnittdeckung werden fast nur Platten der Größe 30 x 30 cm verwendet. Daher ist die Überlegung nur konsequent zu fragen, welche Fußlängen das Eindecken einfacher gestalten. Selbstverständlich kann man FZ-Platten auch mit der Mindestgebindesteigung eindecken, wie es in der Praxis auch üblich ist. Dabei ergeben sich jedoch unterschiedliche Rückenhöhen der Gebindesteine und unterschiedliche Plattenzahlen über den Fußgebinden, diese Ausführung ist nach Fachregeln korrekt, jedoch nur für den geübten Fachmann umsetzbar.

Die praxisgerechten Fußlängen haben sich für die schulische Umsetzung als 'praxisgerecht' erwiesen. Die sich daraus ergebenden Gebindesteigungen liegen jeweils über der für diese Dachneigungen vorgeschriebenen Mindestgebindesteigungen.

Tabelle

Dachneigung Fußlänge Höhenüberdeckung
≥25° 35.5 cm 11 cm
≥30° 36 cm 10 cm
≥35° 55 cm 9 cm
≥45° 75 cm 8 cm
≥ 55° 96 cm 7 cm

Ermittlung

Ermittlung fusslaenge.jpg Die praxisgerechte Fußlänge, die wir an der Dachdeckerschule unterrichten, ergibt sich aus der Überlegung, die Faserzementplatten so auszulegen, wie es im Folgenden für 2 Platten dargestellt ist.

Annahme ist in diesem Fall, dass die Fersen der ersten Platten der Deckgebinde auf einer waagerechten Linie parallel zur Traufe liegen, die in einem Abstand von 5 bis 7 cm verläuft. Außerdem sollen die erste Platte des Deckgebinde und die große Fußplatte so voreinander stoßen, dass die Deckung geschlossen ist. Wenn man jetzt hier die Fußlänge mit Hilfe des Pythagoras ausrechnet, kommt man auf die in der Tabelle angegebenen Größen. Dabei gilt mit n entweder 1, 2 oder 3

a = n*Deckbreite + SÜ

b = Gebindehöhe

c = ges. Fußlänge