Blitzschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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===Fangstangen===
 
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Gebäudeteile, die mehr als 30 cm aus einer geschützten Dachfläche herausragen, werden durch die für die Dachfläche vorgesehenen Maßnahmen nicht mit geschützt. Sie sind mit separaten Auffangvorrichtungen zu versehen, z.B. Fangstangen. Diese müssen das zu schützende Objekt soweit überragen, dass es in dem Schutzwinkel von 45° liegt.  
 
Gebäudeteile, die mehr als 30 cm aus einer geschützten Dachfläche herausragen, werden durch die für die Dachfläche vorgesehenen Maßnahmen nicht mit geschützt. Sie sind mit separaten Auffangvorrichtungen zu versehen, z.B. Fangstangen. Diese müssen das zu schützende Objekt soweit überragen, dass es in dem Schutzwinkel von 45° liegt.  
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Auf dem Bild sind zwei gedankliche Linien unter 45° von der Spitze der Fangstange gezogen. Der Kamin liegt innerhalb des Schutzkegels.
 
Auf dem Bild sind zwei gedankliche Linien unter 45° von der Spitze der Fangstange gezogen. Der Kamin liegt innerhalb des Schutzkegels.
  
 
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Version vom 4. März 2007, 16:18 Uhr

Einleitung

Im Falle eines Blitzeinschlages entstehen große Ströme, die, wenn nicht richtig abgeleitet, große Schäden anrichten können. (Lesen Sie mehr über die Enstehung eines Gewitters) In einem sogenannten Faradayischen Käfig kann die Ladung eines Blitzes nicht einschlagen. So ist man sicher z.B. in einem Auto oder Flugzeug. Dieses Prinzip wird auch bei einer Blitzschutzanlage ausgenutzt. Die Auffangeinrichtung muss das Gebäude wie ein Netz umgeben und die Ströme möglichst gefahrlos ins Erdreich abführen.

'Bauten, die nach ihrem Verwendungszweck dem Aufenthalt einer größeren Personenanzahl oder der Lagerung, Erzeugung oder Verarbeitung größerer Mengen explosionsgefährlicher oder leicht entzündlicher Stoffe dienen, sind mit einer Blitzschutzanlage auszustatten.'

Gemäß dieser Vorschrift ist es privaten Bauherren freigestellt ihr Haus mit Blitzschutzanlagen zu versehen. Öffentliche Gebäude (Schulen, Kirchen, Rathäuser, etc) müssen dagegen zum Schutz des Publikums mit Blitzschutzanlagen versehen sein.

Man unterscheidet den

* äußeren und
* inneren Blitzschutz

Als Dachdecker ist man im allgemeinen mit dem äußeren Blitzschutz befaßt.

äußerer Blitzschutz

Er besteht aus:
* Fangeinrichtung
* Ableitungsanlage und
* Erdungsanlage

Fangeinrichtung

Auffangeinrichtung bilden den Einschlagpunkt des Blitzes. Dies sind Leitungen auf dem Dach in Form von Maschen von maximal 10 m Hö­he und 20 m Breite. Weiter sollte kein Punkt weiter als 5,00 m von der Fanglei­tung entfernt sein. Durchmesser = 8 mm. Leitermaterial: Kupfer, Aluminium, Stahl . Dach­aufbauten, Kamine und Antennen müssen ab einer Höhe von 30 cm über der Dachfläche eine gesonderte Fangeinrichtung besitzen. Metallische Gegenstände, z.B. Lüfter, können als Fangeinrichtung mit benutzt werden. An den Firstenden werden die Leitungen in einer Länge vom 30 cm umgebogen. Wegen elektro­chemischer Korrosion sollte auf dem Dach nur mit einer Materialsorte gearbei­tet werden.

Auffangvorrichtung.JPG Auffangvorrichtung 2.JPG


Ableitungsanlage

Ableitungen bilden die elektrische Verbindung zwischen den Auffangeinrichtungen und der Erdungsanlage Wenn das Gebäude unter 20 m Höhe hat, kann bei einem Dachumfang von 20 m mit dem Bezug der Projektion dieser Dachfläche auf die Dachgrundfläche eine Ableitung erfolgen. Bei größeren Gebäuden sind entsprechend mehr Ableitun­gen zu legen. Es soll die kürzeste Verbindung zur Erdungsanlage hergestellt werden! Ableitungen sollten 0,50 m Entfernung von Fenstern, Türen und Öffnun­gen haben. Regenfallrohre bei sauberer Verlötung, sowie Fassaden- UK`s aus Metall können als Ableitungen benutzt werden.

Ableitung.jpg Messtelle.jpg
Regenfallrohr als Ableitung Meßstelle mit Nummerierung


Erdungsanlage

Eine Erdungsanlage leitet den Blitzstrom ins Erdreich. Jeder Blitzschutz ist nur wirksam bei intakter Erdungsanlage. Entscheidend ist der möglichst geringe Erdungswiderstand. Er sollte nicht größer als 10 Ohm sein! Trennstellen erlauben das Abklemmen der Fangeinrichtung samt Ableitun­gen vom Erder um den Erdwiderstand separat zu prüfen. Es sind verschiedene Erdungen möglich.

   * Fundamenterder
   * Ringerder, als Schleife um das Gebäude, 50 cm tief, mindestens 1,00m  vom Gebäudefundament entfernt, mindestens 20 m lang.
   * Einzelerder, nur in Verbindung mit jeder einzelnen Ableitung.
   * Tiefenerder aus Stahl, mindestens 20 mm,
   * Erdleitung mindestens  9,00m lang,
       
Fundamenterder.jpg Ringerder 1.jpg
Fundameterder Ringerder
Einzelerder 1.jpg Messgeraet.jpg
Einzelerder Messgerät - Anzeige ca. 4 Ohm

Fangstangen

Gebäudeteile, die mehr als 30 cm aus einer geschützten Dachfläche herausragen, werden durch die für die Dachfläche vorgesehenen Maßnahmen nicht mit geschützt. Sie sind mit separaten Auffangvorrichtungen zu versehen, z.B. Fangstangen. Diese müssen das zu schützende Objekt soweit überragen, dass es in dem Schutzwinkel von 45° liegt.

Auf dem Bild sind zwei gedankliche Linien unter 45° von der Spitze der Fangstange gezogen. Der Kamin liegt innerhalb des Schutzkegels.

Schutzbereich 1K.jpg Luefter.jpg Dachfenster.jpg
Kaminkopf mit Auffangstange Anschluß Lüfter aus PVC mit Auffangstange Anschluß eines Wohnraumfensters