Arbeitssicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. April 2008, 10:03 Uhr
persönliche Schutzausrüstung
Zur persönlichen Schutzausrüstung zählen:
* Helm/Kopfschutz * Schutzhandschuhe * Arbeitsschuhe * Schutzbrille * Gehörschutz * Anseilschutz
Der Helm ist zu tragen:
* unter schwebenden Lasten * am Aufzug * unter Erdgleiche
Handschuhe sind z. B. zu tragen bei Arbeiten
* mit dem Brenner * mit Chemikalien * Metallplatten und metall. Werkstücken mit scharfen Kanten
Anseilschutz ist immer dann zu verwenden, wenn andere Sicherungsmaßnahmen nicht möglich oder aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll sind. Ein sicherheitsgeschirr besteht aus:
* Halte- und Auffanggurt * Sicherheitsseil mit Falldämpfer * Seilkürzer
Der Seilkürzer hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass das Seil immer gespannt ist und somit die Absturzhöhe möglichst gering ist. Der Falldämpfer sorgt dafür, dass der Sturz nicht schlagartig beendet wird.
Gerüste
Man unterscheidet je nach Funktion Arbeits- und Schutzgerüste.
Arbeitsgerüst Arbeitsgerüste dienen als Plattform zur Ausführung von Arbeiten. Auf ihm steht der Arbeiter mit seinem Werkzeug und Arbeitsmaterial. Man unterscheidet die folgenden Gerüstarten:
* Leitergerüst * Auslegergerüst * Hängegerüst * Konsolgerüst * Rahmengerüst * Fahrgerüst
Gerüste müssen an der Seite einen Seitenschutz bestehend aus:
* Gerüstholm * Zwischenholm * und Bordbrett
besitzen. Schutzgerüst Das Schutzgerüst sollen Personen vor tiefen Stürzen bewahren und sie auffangen, sowie vor herabfallenden Teilen und Werkzeugen schützen. Sie werden nicht zum Aufenthalt beim Arbeiten eingesetzt. Man unterscheidet:
* Fanggerüst * Schutzdach * Dachfanggerüst * Dachschutzwand
Viele moderne Gerüste können beiden Funktionen dienen, wenn z.B. ein Rahmengerüst einen Seitenschutz entsprechend den Richtlinien für Fanggerüste erhält oder ein Auslegergerüst mit einem schrägen Seitenschutz versehen wird.
Holzschutzmittel
Holzschutzmittel sind gesundheitsschädlich und mit äußerster Vorsicht zu benutzen. Holzschutzmittel auf Ölbasis sind brennbar. Holzschutzmittel auf Salzbasis können ätzende Wirkung haben. Holzschutzmittel gelten als Sonderabfall. Deshalb sollte man:
* möglichst immer mit Handschuhen arbeiten * Schutzkleidung tragen * beim Arbeiten nicht rauchen und nicht essen * Reste nie in normale Getränkeflaschen umfüllen * Reste fachgerecht entsorgen * leere Verpackungen unbrauchbar machen.