Bemaßte Zeichnung
Maßstab
Eine bemaßte Zeichnung wie die nebenstehende, hat zwei Aufgaben: Zum einen soll sie den Raum oder das Haus, das dargestellt wird, visualisieren, so dass man es sich leichter vorstellen kann. Anderseits soll sie über die Ausmaße des Hauses, die man einem reinen Bild nicht entnehmen kann, informieren. Die in der Zeichnung angegebenen Maße sind immer die wirklichen Maße. Die (Bau-)Zeichnung ist im Normalfall kleiner als die Wirklichkeit. Das erkennt man zum Beispiel an der Maßstabsangabe, die zu jeder Zeichnung gehört. Sie lautet z.B. 1:2, 1:10, 1:50 oder 1:100. Ist die Zeichnung eine Vergrößerung der Wirklichkeit, so lautet die Maßstabsangabe z.B. 2:1 oder 5:1. Ist die erste Zahl, also die vor dem ':' (gesprochen: zu), größer, so ist es eine Vergrößerung. Verkleinerungen erkennt man daran, dass die zweite Zahl, also die nach dem ':', größer ist.
Wird also eine Zeichnung im Maßstab 1:n angefertigt, so ist das eine Verkleinerung, und es gilt:
wirkliche Länge = Zeichenmaß * n Zeichenmaß = wirkliche Länge : n
Die Zahl n wird als Verhältniszahl bezeichnet.
Beispiel 1:
Für diese im Maßstabe 1:200 angefertigte Zeichnung gilt also:
Beispiel 2:
Eine 8.60 m lange Traufe müsste also in einer Zeichnung im Maßstab 1:200 4.3 cm lang gezeichnet werden, denn
8.60 m : 200 = 0.043 m = 4.3 cm
Bemaßen von Zeichnungen
Zur Bemaßung von Zeichnungen werden
1. Maßhilfslinien 2. Maßbegrenzungslinien 3. Maßlinien 4. Maßzahlen
benutzt. Die Maßzahlen über 1.00 m werden als Meter ohne Angabe der Einheit eingetragen. Maße unter 1.00 m werden zweistellig als Zentimeter wie in der Zeichnung angegeben.
Maßanordnung
Die Maßzahlen müssen wie in der nebenstehenden Zeichnung erkennbar, so eingetragen werden, dass sie entweder von unten oder von rechts lesbar sind. Die Maßzahlen werden über die Maßlinie geschrieben.
Achtung: Auf die Maßlinie wird immer das tatsächliche Maß geschrieben.